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Aktualisierung dieser Unterseite: 22.04.2012

Vorgaben für das laufende Jahr

Weiterbildung 2012:

Nach der Besprechung mit der Regierung von Oberbayern am 20.12.2011 soll die Weiterbildung im Jahr 2012  wieder als Standortausbildung in Übungsform mit folgenden Schwerpunkten erfolgen.

Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit des Luftbeobachtungsteams mit Einsatzkräften am Boden.

     Hierbei sind zu beteiligen:

  • die Einsatzleitung (Landratsamt oder die UG ÖEL) als Auftraggeber und Empfänger von Beobachtungsergebnissen sowie
  • Feuerwehrkräfte, die aus der Luft zu angenommenen Schadensorten geleitet werden.                                      

       Übungsinhalte

       LBOTeam                    +  Vorbereiten von Einsatzflügen anhand der Karte 1:250.000

                                             + Feinorientierung anhand der Einsatzkarte 1:50.000, Ermitteln von Koordinaten
                                                 von Schadensorten,

                                             +  Anfertigen von Luftaufnahmen, Erstellen von Meldungen,

                                             + Abwurf der Beobachtungsergebnisse bei Einsatzleitung, 

               + Führen von Bodenkräften

                                              

       Einsatzleitung             +  Führen der Lagekarte anhand der Beobachtungsergebnisse,

               +  Erteilen von Aufträgen zur Führung von Bodenkräften.

                                             + Auswerten gelieferter Luftbilder,

               +

                                      

         Übungsverfahren und Einsatz von Ausstattung

         LBOTeam   FUG, neues Headset, Digitalkamera, Handy.

        BOS-Funkverfahren, Einsatz Headset für Bord-Bord-Verständigung und Aussenverbindung,       Anfertigen von Luftbildern, Verbindungsaufnahme zu Einsatzleitung, Tiefflug und Abwurf von Meldebehältern, (Genehmigung beantragen!),

Die Standortausbildung sollte genutzt werden. Führungspersonal der KatSBehörden, der Feuerwehr und   unterstützter Behörden wie Wasserwirtschaftsamt und Amt für Landwirtschaft und Forsten in die Unterstützungsmöglichkeiten durch Luftbeobachtung einzuweisen.