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Die Alarmierung erfolgt über das jeweils zuständige Landrats- amt, SG Katastrophenschutz. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes über die Polizeiinspektionen der Kreisstadt (Hauptalarmierungsdienstelle).
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Für die interne Alarmierung der Luftbeobachtungsstützpunkte ist nach Vorgaben der Luftrettungsstaffel Bayern ein Alarmplan angelegt.
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Die amtlichen Luftbeobachter werden durch das Landratsamt unmittelbar alarmiert.
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Für einen Einsatz treffen die Luftbeobachter mit ihrer Aus- stattung und die Einsatzflugzeugführer und das Flugbetriebs- personal am Flugplatz zusammen.
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Aufgrund der Dislozierung der Stützpunkte in Oberbayern kann fast jeder Punkt des Regierungsbezirkes ca. 25 Minuten nach dem Start eines Beobachtungsflugzeuges erreicht werden.
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