Geier neu Flugbereitschaft
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Aktualisierung dieser Unterseite: 18.05.2011

Karte22

Die Alarmierung erfolgt über das jeweils zuständige Landrats- amt, SG Katastrophenschutz. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes über die Polizeiinspektionen der Kreisstadt (Hauptalarmierungsdienstelle).

Für die interne Alarmierung der Luftbeobachtungsstützpunkte ist nach Vorgaben der Luftrettungsstaffel Bayern ein Alarmplan angelegt.

Die amtlichen Luftbeobachter werden durch das Landratsamt unmittelbar alarmiert.

Für einen Einsatz treffen die Luftbeobachter mit ihrer Aus- stattung und die Einsatzflugzeugführer und das Flugbetriebs- personal am Flugplatz zusammen.

Aufgrund der Dislozierung der Stützpunkte in Oberbayern kann fast jeder Punkt des Regierungsbezirkes ca. 25 Minuten nach dem Start eines Beobachtungsflugzeuges erreicht werden.