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1.
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Das für den Luftbeobachtungseinsatz vorgesehene Personal muss Eignung, Ortskenntnisse und Erfahrung im Fach- bereich mitbringen sowie körperlich gesund sein (Fliegertauglichkeit). (Kreisverwaltung / Forst / Feuerwehr / Technisches Hilfswerk)
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2.
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Grundausbildungs- und Aufbaulehrgänge finden auf der Grundlage durch das ByStMI festgelegter Lehrpläne an den Staatlichen Feuerwehrschulen statt. Die Luftrettungs- staffel Bayern unterstützt die Ausbildung durch Abstellen von Lehrpersonal, Einsatz- flugzeugführern und Flugzeugen .
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3.
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Nach der Grundausbildung erfolgen Inübunghalten und Vertiefen des Gelernten mit Ortsbezug bei den Stützpunkten in der sogenannten “Standortausbildung”.
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4.
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Die Standortausbildung ist eine gemeinsame Ausbildungsmaßnahme für Luft- beobachter und Einsatzflugzeugführer unter Leitung des Flugbereitschaftsleiters oder auch des Stützpunktleiters. Jede Standortausbildung soll theoretisches Wissen auffrischen und die praktische Anwendung im Team beinhalten.
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